Auf einem Schreibtisch steht ein Computer, auf dem eine Webseite zu sehen ist, daneben liegt ein Kopfhörer, eine Tastatur und eine Maus, sowie einige dekorative Gegenstände

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Sie als Webseiten-Betreiber

Seit dem 28. Juni 2023 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz erweitert und verschärft die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit für Webseiten, mobile Anwendungen und digitale Verwaltungsangebote. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten und damit die digitale Teilhabe weiter zu verbessern.

Das Gesetz baut auf der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Webseitenrichtlinie) auf und konkretisiert diese in deutsches Recht. Neben öffentlichen Institutionen und Behörden sind nun auch viele private Webseitenbetreiber verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

 

Warum Barrierefreiheit so wichtig ist

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und Apps so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, nutzbar sind. Das betrifft insbesondere Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, kognitiven Beeinträchtigungen oder Leseschwierigkeiten. Barrierefreie Websites bieten Vorteile für ein breites Publikum:

  • Inklusion: Sie ermöglichen Menschen mit Behinderungen, selbstständig online zu recherchieren, einzukaufen oder Dienstleistungen zu nutzen.

  • Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor Abmahnungen und Bußgeldern.

  • Verbesserte Nutzererfahrung: Eine klare Struktur und einfache Bedienung kommen allen Nutzer*innen zugute, auch älteren Menschen oder Gelegenheitsbesuchern.

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Seiten sind besser für Suchmaschinen lesbar und ranken häufig besser.

  • Positives Image: Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und Engagement für Vielfalt.

2 Frauen und ein Mann im Rollstuhl diskutieren etwas vor einem Computer

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG verpflichtet insbesondere:

  • Öffentliche Stellen wie Behörden, Kommunen, Landes- und Bundesinstitutionen

  • Träger öffentlicher Aufgaben, z. B. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

  • Private Unternehmen mit Online-Diensten für Verbraucher, z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Ticketverkauf

  • Webseiten und Apps mit hohem öffentlichem Interesse

Die genauen Pflichten und Fristen können je nach Art der Website variieren. Grundsätzlich müssen die meisten öffentlichen Stellen ihre Webseiten bis spätestens Ende 2025 barrierefrei gestalten. Private Anbieter haben je nach Branche ebenfalls spezifische Übergangsfristen.

Visuelle Gestaltung

Eine der zentralen Anforderungen an barrierefreie Webseiten ist eine visuelle Gestaltung, die für alle Nutzer*innen gut wahrnehmbar ist. Dazu gehört vor allem ein ausreichend hoher Farbkontrast zwischen Texten, Schaltflächen und Hintergründen, damit auch Menschen mit Sehschwäche Inhalte problemlos erkennen können. Zudem müssen Schriftgrößen flexibel anpassbar und skalierbar sein, ohne dass Inhalte unleserlich werden oder das Layout bricht. Farbige Markierungen sollten niemals die einzige Informationsquelle sein, damit Personen mit Farbfehlsichtigkeit alle wichtigen Inhalte erfassen können.

Bedienbarkeit und Navigation

Barrierefreie Webseiten müssen vollständig über die Tastatur bedienbar sein, um Nutzern, die keine Maus verwenden können, uneingeschränkten Zugriff zu ermöglichen. Eine klare und logische Navigationsstruktur ist unerlässlich, damit Besucherinnen sich schnell orientieren können. Überschriften, Menüs und andere Navigationshilfen müssen eindeutig gekennzeichnet und gut erreichbar sein. Außerdem ist es wichtig, dass die aktuelle Position im Menü oder Formular durch sichtbare Hervorhebungen kenntlich gemacht wird, sodass Nutzerinnen stets wissen, wo sie sich auf der Seite befinden.

Inhalte und Textverständlichkeit

Die Inhalte einer barrierefreien Website müssen für Screenreader und andere assistive Technologien gut erfassbar sein. Das bedeutet, dass Bilder, Grafiken und Icons mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen werden müssen, die deren Funktion und Bedeutung beschreiben. Texte sollen klar, verständlich und möglichst einfach formuliert sein, wobei komplexe Fachbegriffe erklärt oder vermieden werden sollten. Außerdem ist es wichtig, dass Überschriften, Listen und Tabellen korrekt semantisch ausgezeichnet sind, um eine strukturierte und übersichtliche Darstellung zu gewährleisten.

Formulare und interaktive Elemente

Formulare gehören zu den wichtigsten Elementen einer Website, müssen jedoch besonders zugänglich gestaltet werden. Jedes Eingabefeld benötigt eine eindeutige und gut sichtbare Beschriftung, damit Nutzerinnen wissen, welche Informationen gefordert sind. Im Falle fehlerhafter Eingaben müssen verständliche Fehlermeldungen und Hilfestellungen angezeigt werden, um die Korrektur zu erleichtern. Interaktive Bedienelemente wie Buttons und Links müssen klar erkennbar und einfach erreichbar sein, damit alle Nutzerinnen problemlos mit der Website interagieren können.

Multimedia und Dokumente

Videos, Audiodateien und herunterladbare Dokumente stellen besondere Herausforderungen für die Barrierefreiheit dar. Videoinhalte müssen mit Untertiteln versehen sein, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung sie vollständig erfassen können. Audiodateien sollten nach Möglichkeit Transkripte enthalten. PDF-Dateien und andere Dokumente müssen so aufbereitet sein, dass sie von Screenreadern gelesen werden können – das heißt, sie sollten mit einer sinnvollen Struktur, Tags und Lesezeichen versehen sein. Zusätzlich können alternative Formate wie Gebärdensprachvideos oder einfache Textversionen bereitgestellt werden, um die Zugänglichkeit weiter zu erhöhen.

Barrierefreiheitserklärung

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es Pflicht, eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung auf der Website zu veröffentlichen. Diese Erklärung informiert Nutzerinnen transparent über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webseite und weist darauf hin, welche Bereiche möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind. Zudem müssen Kontaktmöglichkeiten angeboten werden, über die Nutzerinnen Barrieren melden oder Unterstützung anfragen können. So wird der Dialog zwischen Websitebetreiber und Nutzer*innen gefördert und die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit sichergestellt.

Brailleschrift

Unsere Unterstützung für Ihre barrierefreie Website

Die umfassende Umsetzung dieser Anforderungen erfordert spezialisiertes technisches Wissen, Erfahrung im Bereich Barrierefreiheit und ein tiefes Verständnis für Nutzerbedürfnisse. Wir begleiten Sie kompetent bei jedem Schritt:

Zunächst analysieren wir Ihre bestehende Website, um Barrieren zu identifizieren und den aktuellen Zustand zu bewerten. Darauf aufbauend beraten wir Sie individuell und entwickeln gemeinsam ein Konzept, das Ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigt. Anschließend setzen wir die notwendigen Maßnahmen um: von der Anpassung des Designs über die Integration technischer Standards und ARIA-Rollen bis hin zur Optimierung von Texten, Formularen und Multimedia-Inhalten. Wir erstellen zudem die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung und unterstützen Ihre Mitarbeiter*innen bei der barrierefreien Pflege der Website.

Da Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist, bieten wir Ihnen langfristige Begleitung und Unterstützung bei zukünftigen Anpassungen an. So stellen wir sicher, dass Ihre Website stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer*innen zugänglich bleibt.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch oder ein maßgeschneidertes Angebot. Wir freuen uns darauf, Ihre digitale Präsenz barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten!